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Bildung & Betreuung

Versicherungen für Erziehende und Betreuungskräfte – angestellt und trotzdem haftbar

Frühdienst, Gruppendienst, Waldtag, Elterngespräch, Nachtbereitschaft im Wohnheim: Ihre Arbeit besteht darin, für Menschen einzustehen, die sich selbst nicht schützen können — Krippenkinder, Jugendliche in einer Einrichtung, Erwachsene mit Behinderung. Geht dabei etwas schief, richtet sich der Anspruch des Geschädigten nach § 823 BGB unmittelbar gegen die Person, die gehandelt hat, und das sind Sie. Dass der Träger dahintersteht, ist eine Frage des Innenverhältnisses: Die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung nehmen Ihnen leichte Fahrlässigkeit ab, teilen den Schaden bei mittlerer und lassen Sie bei grober Fahrlässigkeit allein. Genau diese Stufe wird nach einer verletzten Aufsichtspflicht regelmäßig diskutiert.

Kleine Tische und Stühle in einem Gruppenraum

Für dieses Gewerbe

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Typische Fälle

Was in diesem Gewerbe schiefgeht

Drei Situationen, die in dieser Branche regelmäßig zu Forderungen führen.

Rückgriff nach der Ferienfreizeit

Auf einer Freizeit gehen zwei Jugendliche ohne Absprache zum See, während Sie die übrige Gruppe am Lagerplatz betreuen; einer verunglückt beim Sprung vom Steg und behält eine dauerhafte Beeinträchtigung. Der Träger reguliert gegenüber der Familie und prüft anschließend, ob die Aufsicht am Ufer grob fahrlässig unbesetzt blieb. Kommt er zu diesem Ergebnis, holt er sich das Geld bei Ihnen — auf dieser Stufe schützt Sie die Arbeitnehmerhaftung nicht mehr.

Generalschlüssel verschwunden

Nach einem Ausflug fehlt der Bund mit dem Generalschlüssel der Einrichtung, und er taucht auch in den Tagen danach nicht wieder auf. Weil sich damit jede Tür des Hauses öffnen lässt, muss die Schließanlage umgestellt werden, und der Träger hält sich an Sie. Es ist ein reiner Sachschaden an fremdem Eigentum, für den es keine Rolle spielt, dass Sie den Schlüssel dienstlich bekommen haben.

Betreuung auf eigene Rechnung

In den Ferien übernehmen Sie auf Honorarbasis eine Kleingruppe, unabhängig von Ihrer Stelle beim Träger. Ein Kind stürzt beim Klettern und bricht sich den Arm; die Eltern verlangen Schmerzensgeld und die Kosten der Nachbehandlung. Für diese Stunden ist der Träger nicht zuständig, und die private Haftpflichtversicherung deckt berufliche Tätigkeit nicht ab.

Erziehende und Betreuungskräfte

Diese Versicherungen kommen in Frage

In der Reihenfolge, in der sie für dieses Gewerbe erfahrungsgemäß wichtig sind. Was jede Versicherung im Einzelnen leistet, steht auf ihrer eigenen Seite.

Berufshaftpflichtversicherung

an erster Stelle

Der Anspruch des Geschädigten trifft Sie persönlich, auch wenn Sie angestellt sind; die Haftungserleichterung des Arbeitsrechts wirkt nur zwischen Ihnen und dem Träger und endet bei grober Fahrlässigkeit — der Stufe, auf der Aufsichtsfälle regelmäßig landen. Alles, was Sie neben der Stelle tun, hat ohnehin keinen Träger im Rücken: Honorarbetreuung, Ferienfreizeiten, Einzelfallhilfe, eine eigene Kindertagespflege.

Was die Berufshaftpflicht leistet

Betriebliche Unfallversicherung

Was in der Einrichtung, auf dem Ausflug und auf dem Arbeitsweg passiert, ist Arbeitsunfall; das Wochenende, der Urlaub und der eigene Sport sind es nicht — und in diesem Beruf ist der Körper das Arbeitsmittel, vom Heben und Tragen bis zum Toben im Gruppenraum. Fällt nach einem Freizeitunfall jemand wochenlang aus, fängt das in der Gruppe niemand auf: Der Personalschlüssel steht fest, und wer nicht heben, knien und eine Gruppe nach draußen begleiten kann, ist im Dienst nicht einsetzbar.

Was die Betriebliche Unfall leistet

Welche Verträge Ihr Betrieb tatsächlich braucht, hängt von Tätigkeit, Größe und den bereits bestehenden Policen ab. Diese Zusammenstellung ist ein Ausgangspunkt für das Gespräch, keine Empfehlung für den Einzelfall.

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Ali Qaderi · 0176 66835895

Mo–Fr 9–18 Uhr · außerhalb: Rückruf am nächsten Werktag

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Nein. Wir sind gebundener Versicherungsvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und vermitteln ausschließlich deren Tarife – einen Vergleich über mehrere Versicherer hinweg nehmen wir nicht vor. Dafür kennen wir diese Tarife genau genug, um Ihnen auch zu sagen, wo einer nicht zu Ihnen passt.
Was kostet mich das?
Beratung und Angebot sind für Sie kostenlos und verpflichten Sie zu nichts. Für die Vermittlung erhalten wir eine Provision; sie ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten, ein gesondertes Honorar berechnen wir Ihnen nicht.
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Häufige Fragen

Ich bin fest angestellt — zahlt nicht ohnehin der Träger?

Meistens ja, und im Alltag merken Sie davon nichts. Die Freistellung endet aber bei grober Fahrlässigkeit, und ob eine Aufsichtspflichtverletzung so bewertet wird, entscheidet sich erst hinterher an Details wie Gruppengröße, Absprachen und Dienstplan. Lohnend ist deshalb ein Blick in die Police der Einrichtung: ob grobe Fahrlässigkeit eingeschlossen ist und ob die Beschäftigten ausdrücklich mitversichert sind.

Ich arbeite im öffentlichen Dienst — brauche ich einen gewerblichen Vertrag?

Nein. Für Beschäftigte und Beamtinnen im öffentlichen Dienst führt der Weg über die Diensthaftpflicht, die als Baustein zur privaten Haftpflichtversicherung vereinbart wird und den Rückgriff des Dienstherrn abdeckt. Eine Berufshaftpflicht als Firmenvertrag brauchen Sie erst, wenn Sie selbstständig oder auf Honorarbasis betreuen. Welcher der beiden Wege für Sie gilt, klären wir vor dem Abschluss.

Deckt meine Privathaftpflicht den Verlust des Dienstschlüssels?

Verlassen Sie sich nicht darauf. Viele private Verträge versichern fremde Schlüssel, meinen damit aber privat überlassene; der dienstlich ausgehändigte Generalschlüssel ist häufig ausgenommen oder eng begrenzt. Teuer ist ohnehin nicht der Schlüssel, sondern der Austausch der Schließanlage des ganzen Hauses.

Was kostet die Absicherung für Erziehende?

Für einzelne Fachkräfte besteht das Paket meist nur aus Berufshaftpflicht und Unfallbaustein. Die Berufshaftpflicht wird nach Berufsgruppe, Versicherungssumme und Bausteinen gerechnet; ob Sie angestellt arbeiten, selbstständig betreuen oder beides mischen, verändert die Einstufung. Wo die Linien der Berufshaftpflicht bei den Summen liegen, können Sie auf deren Seite nachschlagen. Sagen Sie uns Ihre Beschäftigungsform — wir rechnen den Beitrag und sagen ehrlich, wenn ein Baustein für Sie entbehrlich ist.

Wie lange kann ein Vorwurf nach einem Vorfall noch kommen?

Länger, als die meisten annehmen. Ansprüche verjähren regelmäßig erst drei Jahre nach dem Schluss des Jahres, in dem der Geschädigte von Schaden und Verantwortlichem erfahren hat; bei Verletzungen von Körper und Gesundheit liegt die äußerste Grenze bei 30 Jahren. Bei betreuten Kindern verschiebt sich das faktisch weiter nach hinten, weil sie erst als Erwachsene selbst handeln. Entscheidend ist deshalb, ob Ihr Vertrag den Zeitraum lückenlos abdeckt.

Wie hoch sollte der Schutz für pädagogische Arbeit sein?

Der Bezugspunkt ist die Aufsichtspflicht über fremde Kinder: Wird sie verletzt und kommt ein Kind zu Schaden, richtet sich die Forderung nach dessen Lebensweg — und der ist lang. Auch der umgekehrte Fall zählt: Verursacht ein beaufsichtigtes Kind einen Schaden, landet die Frage bei der Aufsichtsperson. Beide Konstellationen sprechen für hohe Personenschadensummen; der Beitragsunterschied fällt in diesem Berufsfeld kaum ins Gewicht.

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