Beratung & Recht
Versicherungen für Datenschutzbeauftragte – wenn die Einschätzung teuer wird
Sie pflegen das Verarbeitungsverzeichnis eines Mandanten, prüfen den Auftragsverarbeitungsvertrag für ein neues Werkzeug, schulen dessen Vertrieb und geben am Ende eine Einschätzung ab, auf die sich die Geschäftsführung verlässt. Ein großer Teil dieser Arbeit ist Auslegung: Zu vielen Fragen der DSGVO gibt es bis heute keine gefestigte Rechtsprechung, und die Aufsichtsbehörden der Länder bewerten manches unterschiedlich. Als extern bestellte Person tragen Sie das Ergebnis dieser Auslegung selbst — beurteilt eine Behörde denselben Sachverhalt später anders, entsteht der Nachteil bei Ihrem Auftraggeber und die Forderung kommt zu Ihnen zurück. Kaputt geht dabei nichts, und verletzt wird auch niemand; es geht um Geld, das an anderer Stelle fehlt.
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Typische Fälle
Was in diesem Gewerbe schiefgeht
Drei Situationen, die in dieser Branche regelmäßig zu Forderungen führen.
Werkzeug freigegeben, Datenfluss unterschätzt
Sie geben ein Analysewerkzeug frei und stützen die Bewertung des Datenflusses in ein Drittland auf die Angaben des Anbieters. Nach einer Beschwerde untersagt die Aufsichtsbehörde den weiteren Einsatz; der Mandant muss das System abschalten, auf eine andere Lösung wechseln und seine Verträge neu schließen. Den Aufwand für Umstellung und rechtliche Begleitung rechnet er Ihnen zu.
Vorfall als nicht meldepflichtig eingestuft
Ein Mandant meldet Ihnen am Freitagnachmittag einen abhandengekommenen Laptop, und Sie stufen den Fall nach den vorliegenden Angaben als nicht meldepflichtig ein. Später stellt sich heraus, dass die Festplatte unverschlüsselt war und Beschäftigtendaten darauf lagen — die Frist aus Artikel 33 DSGVO ist zu diesem Zeitpunkt längst verstrichen. Der Mandant nimmt Sie für die Folgen der unterbliebenen Meldung in Anspruch.
Löschkonzept übersieht eine Aufbewahrungsfrist
Das von Ihnen entworfene Löschkonzept läuft automatisiert, und ein Datenbestand wird planmäßig entfernt, für den handels- und steuerrechtlich noch eine Aufbewahrungsfrist lief. Als der Mandant die Unterlagen in einem Verfahren als Nachweis braucht, sind sie nicht mehr da. Er verlangt von Ihnen den Nachteil ersetzt, der ihm ohne diesen Nachweis entstanden ist.
Datenschutzbeauftragte
Diese Versicherungen kommen in Frage
In der Reihenfolge, in der sie für dieses Gewerbe erfahrungsgemäß wichtig sind. Was jede Versicherung im Einzelnen leistet, steht auf ihrer eigenen Seite.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
an erster StelleIhr Arbeitsergebnis ist eine Bewertung, und wer extern bestellt ist, steht seinem Auftraggeber dafür persönlich gerade — ohne Arbeitnehmerhaftung im Rücken, die den Schaden begrenzen würde. Genau die Schadenart, die dabei entsteht, trägt keine der Deckungen, die am Betrieb oder an der Sache ansetzen.
Was die Vermögensschaden-Haftpflicht leistetCyberversicherung
In Ihren eigenen Systemen liegen Verarbeitungsverzeichnisse, Auditberichte, Löschkonzepte und Beschäftigtendaten Ihrer Mandanten — ein Vorfall bei Ihnen ist damit gleichzeitig ein Vorfall bei jedem einzelnen von ihnen. Ausgerechnet Sie stehen dann in der Rolle, die Fristen und die Kommunikation in eigener Sache zu organisieren.
Was die Cyber leistetFirmen-Rechtsschutzversicherung
Die Bestellung als Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter ist eine Konfliktrolle: Widerspruch gegen ein Vorhaben der Geschäftsführung, Streit über Honorar und Leistungsumfang nach dem Ende der Bestellung, Vorwürfe aus der Belegschaft. Solche Auseinandersetzungen sind keine Schadenersatzforderung gegen Sie und werden deshalb von keiner Haftpflichtdeckung getragen.
Was die Firmen-Rechtsschutz leistetWelche Verträge Ihr Betrieb tatsächlich braucht, hängt von Tätigkeit, Größe und den bereits bestehenden Policen ab. Diese Zusammenstellung ist ein Ausgangspunkt für das Gespräch, keine Empfehlung für den Einzelfall.
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Ali Qaderi · 0176 66835895
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Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen
- Sind Sie unabhängig?
- Nein. Wir sind gebundener Versicherungsvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und vermitteln ausschließlich deren Tarife – einen Vergleich über mehrere Versicherer hinweg nehmen wir nicht vor. Dafür kennen wir diese Tarife genau genug, um Ihnen auch zu sagen, wo einer nicht zu Ihnen passt.
- Was kostet mich das?
- Beratung und Angebot sind für Sie kostenlos und verpflichten Sie zu nichts. Für die Vermittlung erhalten wir eine Provision; sie ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten, ein gesondertes Honorar berechnen wir Ihnen nicht.
- Und wenn kein Vertrag daraus wird?
- Dann bleibt es dabei – wir rufen nicht monatelang hinterher. Ihre Angaben löschen wir, sobald sie für die Angebotserstellung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
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Sagen Sie uns kurz, was Sie tun und was Sie schon versichert haben — den Rest klären wir im Gespräch.
Häufige Fragen
Ich bin intern bestellt und zugleich angestellt — brauche ich das trotzdem?
Für die Tätigkeit im eigenen Unternehmen in aller Regel nicht: Als Beschäftigte oder Beschäftigter unterliegen Sie dem Arbeitsrecht, und die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung begrenzen, wofür Sie im Innenverhältnis einstehen. Eine eigene Vermögensschaden-Haftpflicht zeichnet die Allianz für intern Bestellte deshalb auch nicht. Anders sieht es aus, sobald Sie daneben andere Unternehmen als externe Fachperson betreuen — für diesen Teil Ihrer Tätigkeit haften Sie selbst.
Übernimmt die Versicherung auch das Bußgeld, das mein Mandant zahlen muss?
Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Bußgelder gelten in weiten Teilen als nicht versicherbar, und ob ein gegen Ihren Mandanten festgesetztes Bußgeld überhaupt als Schadenersatz auf Sie abgewälzt werden kann, ist rechtlich umstritten. Was in der Praxis trägt, ist deshalb die Klärung, ob Sie überhaupt einstehen müssen, und die Abwehr der Forderung — nicht die Aussicht, ein Bußgeld erstattet zu bekommen.
Mein Auftraggeber hat selbst eine Cyberversicherung — deckt die meine Beratung mit ab?
Nein. Der Vertrag Ihres Auftraggebers regelt seinen eigenen Schaden und seine eigenen Systeme. Was er anschließend von Ihnen ersetzt haben will, weil Ihre Einschätzung den Vorfall nach seiner Auffassung mit verursacht hat, ist eine Forderung gegen Sie und bleibt Ihre Angelegenheit. Beide Verträge stehen nebeneinander und ersetzen einander nicht.
Was kostet die Absicherung als Datenschutzbeauftragter?
Preisbestimmend sind in der Regel die Zahl und Größe der betreuten Mandate, die vereinbarte Deckungssumme und die Frage, ob Sie neben der Beratung auch Prüfungen und Schulungen übernehmen. Wer wenige kleine Mandate betreut, braucht ein anderes Paket als eine Beratung mit Konzernkunden. Mit Mandatsliste und Tätigkeitsprofil stellen wir die Rechnung auf und richten die Deckungssumme am größten Mandat aus.
Meine Bestellung ist beendet — wie lange kann mich noch jemand in Anspruch nehmen?
Länger, als die meisten erwarten. Ansprüche verjähren regelmäßig in drei Jahren, und die Frist beginnt nach § 199 BGB erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Geschädigte davon erfahren hat. Fehler in dieser Materie zeigen sich oft erst bei einer Prüfung oder Beschwerde Jahre später. Deshalb ist beim Abschluss die Frage wichtig, wie der Vertrag mit Fällen umgeht, die nach dem Ende der Tätigkeit gemeldet werden — das sehen wir uns mit Ihnen an.
Ich betreue nur zwei kleine Mandate neben dem Hauptjob — welcher Schutz passt?
Ein zugeschnittener: Für die nebenberufliche Betreuung weniger Mandate genügt oft die kleinste Vertragsvariante — entscheidend ist, dass sie besteht, denn die Verantwortung des Amtes ist unteilbar, und Fehler wirken bei kleinen wie großen Auftraggebern. Achten Sie darauf, dass Ihre Tätigkeit als externe benannte Person ausdrücklich beschrieben ist und der Nebenerwerb sauber vom Angestelltenverhältnis getrennt bleibt. Wächst das Mandatsportfolio, zieht der Vertrag einfach nach.
Welche Absicherungshöhe ist in der Datenschutzberatung sachgerecht?
Der Treiber sind die Datenmengen Ihrer Auftraggeber: Je mehr personenbezogene Daten ein Mandant verarbeitet und je sensibler sie sind, desto größer der denkbare Vermögensschaden aus einem Beratungsfehler — von Betroffenenansprüchen bis zu den Folgekosten einer Panne. Ein Berater mit Handwerksmandaten braucht weniger Höhe als einer, der Onlinehändler mit großen Kundendatenbanken betreut. Die Summenwahl folgt also der Mandantenliste; genau dort beginnt unsere Beratung.
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