Handel & Gastronomie
Versicherungen für Bäckerei und Konditorei – Backstube, Kühlkette, Auslieferung
Um drei Uhr steht der Teig, um fünf laufen die Öfen, um sechs fährt der erste Wagen die Filialen an — und was um zehn nicht in der Auslage liegt, wird an diesem Tag nicht mehr verkauft. Der Betrieb hängt dabei an wenigen Geräten: einem Etagenofen, einer Kälteanlage, einer Knetmaschine, meist ohne zweites Gerät daneben. Zum Schaden wird das, sobald eines davon nachts stehenbleibt oder die Kühlung über das Wochenende aussteigt: Rohstoffe und Fertigware sind verdorben, die Produktion fällt aus, die Filialen öffnen mit halber Theke. Dazu kommt, dass Sie Lebensmittel herstellen und abgeben — ein Fehler in einer Charge liegt am nächsten Morgen in allen Verkaufsstellen gleichzeitig.
Für dieses Gewerbe
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Typische Fälle
Was in diesem Gewerbe schiefgeht
Drei Situationen, die in dieser Branche regelmäßig zu Forderungen führen.
Der Fremdkörper in der Charge
Ein Kunde beißt auf ein Metallteil in einem Brötchen und bricht sich einen Zahn; die Behandlung zieht sich über Monate, er fordert Kosten und Schmerzensgeld. Weil die Quelle in der Maschine sitzt, steht die gesamte Tagesproduktion unter Verdacht und nicht ein einzelnes Stück — die Ware muss aus allen Filialen zurück und vernichtet werden. Dazu kommt die Prüfung durch die Lebensmittelüberwachung.
Die Kühlzelle steigt vor dem Wochenende aus
In der Nacht auf Samstag fällt der Kompressor aus, bemerkt wird es erst zur Frühschicht. Sahne, Füllungen und vorbereitete Torten sind nicht mehr verkehrsfähig, und daran hängen zwei Hochzeitsbestellungen sowie das Wochenendgeschäft der Filialen. Die Absage kostet doppelt: an diesem Wochenende und bei den Kundinnen und Kunden, die danach woanders bestellen.
Der Auslieferungswagen um halb sechs
Auf dem Weg zur zweiten Filiale kommt der Transporter bei Dunkelheit von der Fahrbahn ab. Verletzt wird niemand, aber Fahrzeug und Ladung sind hin, und bis Ersatz organisiert ist, stehen zwei Verkaufsstellen ohne Ware da. Der Tag lässt sich nicht nachbacken — um sieben Uhr hat die Stammkundschaft eine andere Bäckerei gefunden.
Bäckerei und Konditorei
Diese Versicherungen kommen in Frage
In der Reihenfolge, in der sie für dieses Gewerbe erfahrungsgemäß wichtig sind. Was jede Versicherung im Einzelnen leistet, steht auf ihrer eigenen Seite.
Betriebshaftpflichtversicherung
an erster StelleSie stellen Lebensmittel her und geben sie ab; verkauft ist verkauft, zurückholen lässt sich nichts. Eine fehlerhafte Charge ist deshalb kein Einzelfall an der Theke, sondern erreicht binnen Stunden jede Filiale und jeden Wiederverkäufer, den Sie beliefern.
Was die Betriebshaftpflicht leistetGeschäftsinhaltsversicherung
Backstube, Lager und Verkaufsraum liegen bei Ihnen meist unter einem Dach: Öfen und Kälteanlagen neben Mehl, Fetten und Fertigware. Nach Feuer, Ruß oder Löschwasser ist der Warenbestand als Erstes verloren, denn Lebensmittel lassen sich nicht reinigen und trocknen wie Werkzeug.
Was die Geschäftsinhalt leistetMaschinenversicherung
Ihr Betrieb hängt an einzelnen Geräten, für die es im Haus keinen Ersatz gibt — fällt der Ofen aus, kann die Knetmaschine nichts auffangen. Und die Ursache ist im Lebensmittelhandwerk selten eine der benannten Gefahren, sondern Dauerbetrieb, Hitze, Mehlstaub und ein Griff zu viel unter Zeitdruck.
Was die Maschinen leistetErtragsausfallversicherung
Verkauft wird in wenigen Morgenstunden, produziert wird in der Nacht davor: Ein Tag ohne Backbetrieb lässt sich nicht nacharbeiten, weil die Nachfrage nicht mitwandert. Kommt eine Ofenanlage mit langer Lieferzeit hinzu, entscheidet nicht die Höhe der Summe, sondern die vereinbarte Haftzeit.
Was die Ertragsausfall leistetGewerbliche Kfz-Versicherung
Zwischen Backstube und Filialen fährt jede Nacht ein eigener Fuhrpark — im Dunkeln, unter Zeitdruck, oft mit wechselnden Fahrerinnen und Fahrern und Aushilfen am Steuer. Das ist ein anderes Risiko als ein Firmenwagen, der tagsüber zu Terminen fährt, und der Ausfall eines Fahrzeugs trifft sofort mehrere Verkaufsstellen.
Was die Firmen-Kfz leistetWelche Verträge Ihr Betrieb tatsächlich braucht, hängt von Tätigkeit, Größe und den bereits bestehenden Policen ab. Diese Zusammenstellung ist ein Ausgangspunkt für das Gespräch, keine Empfehlung für den Einzelfall.
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Ali Qaderi · 0176 66835895
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Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen
- Sind Sie unabhängig?
- Nein. Wir sind gebundener Versicherungsvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und vermitteln ausschließlich deren Tarife – einen Vergleich über mehrere Versicherer hinweg nehmen wir nicht vor. Dafür kennen wir diese Tarife genau genug, um Ihnen auch zu sagen, wo einer nicht zu Ihnen passt.
- Was kostet mich das?
- Beratung und Angebot sind für Sie kostenlos und verpflichten Sie zu nichts. Für die Vermittlung erhalten wir eine Provision; sie ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten, ein gesondertes Honorar berechnen wir Ihnen nicht.
- Und wenn kein Vertrag daraus wird?
- Dann bleibt es dabei – wir rufen nicht monatelang hinterher. Ihre Angaben löschen wir, sobald sie für die Angebotserstellung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
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Sagen Sie uns kurz, was Sie tun und was Sie schon versichert haben — den Rest klären wir im Gespräch.
Häufige Fragen
Was gilt bei Allergenangaben an der Theke?
Für lose abgegebene Ware müssen die kennzeichnungspflichtigen Allergene auskunftsfähig sein — das ist Lebensmittelrecht, keine Versicherungsfrage. Erleidet jemand dadurch einen Schaden, geht es um Ihre Haftung, und die lässt sich absichern. Ein Bußgeld der Lebensmittelüberwachung dagegen nicht: Geldbußen und Strafen trägt niemand für Sie.
Der Ofen steht doch in der Inhaltsversicherung — reicht das nicht?
Die Inhaltsversicherung greift bei den Gefahren, die im Vertrag benannt sind: Feuer, Leitungswasser, Einbruch, Sturm. Der häufigste Schaden an Ofen und Kälteanlage ist aber keiner davon, sondern ein Defekt aus dem Betrieb selbst oder ein Bedienfehler. Ob sich der zusätzliche Vertrag lohnt, hängt am Alter Ihrer Technik und daran, wie lange eine Ersatzbeschaffung dauern würde.
Ist verdorbene Ware nach einem Stromausfall automatisch versichert?
Nein, jedenfalls nicht in der Höhe, die ein Backbetrieb braucht. Der Verderb von Lebensmitteln ist in der Inhaltsversicherung als eigene Position enthalten, aber der Höhe nach gedeckelt — anheben lässt sich der Betrag erst in den größeren Produktlinien. Dazu kommt die Ursache: Ein Ausfall im Stromnetz ist für sich genommen keine der Gefahren, die im Vertrag benannt sind. Bei Kühlzelle und Tiefkühlung sprechen wir diese Position deshalb von uns aus an, bevor Sie unterschreiben.
Was kostet die Absicherung einer Bäckerei?
Backstube und Verkauf gehen getrennt in die Rechnung ein: die Öfen, Kneter und Kühlanlagen mit ihrem Wert in Maschinen- und Inhaltsdeckung, der Verkauf über Betriebsart, Umsatz und Personal in der Haftpflicht — je Filiale kommen Fläche und Ausstattung dazu. Was die Haftpflichtlinien bei den Summen unterscheidet, zeigt die Kostenübersicht der Betriebshaftpflicht. Mit Filialzahl, Maschinenliste und Umsatz rechnen wir Ihre Bäckerei vollständig durch.
Genügt für mehrere Filialen ein einziger Vertrag?
Möglich ist das, aber jeder Standort muss darin einzeln benannt und mit seiner Summe hinterlegt sein. Eine neu übernommene Verkaufsstelle, die niemand nachgemeldet hat, ist im Schadenfall nicht versichert — das ist der häufigste Fehler in wachsenden Betrieben. Deshalb prüfen wir die Standortliste, wenn sich bei Ihnen etwas ändert, und nicht erst zum Turnus.
Eine Backstube, ein Laden, drei Leute — welche Absicherung ist vernünftig?
Die kompakte Form des klassischen Handwerksbetriebs: Haftpflicht für das, was Kundschaft und Lebensmittel betrifft, Inhaltsdeckung für Öfen, Kühlung und Ladeneinrichtung, dazu die Ertragsfrage — denn eine kleine Bäckerei hat keinen zweiten Standort, der einen Ausfall der Backstube auffängt. Genau diese Verwundbarkeit unterscheidet Sie vom Filialisten, nicht das Risiko je Brötchen. Der Vertrag bleibt überschaubar; wichtig ist, dass die Backstube als Herzstück richtig bewertet ist.
Wie hoch sollten wir die Deckung als Lebensmittelbetrieb ansetzen?
Lebensmittel können viele Menschen gleichzeitig treffen: Ein übersehener Fremdkörper in einer Charge oder ein nicht deklariertes Allergen wirkt nicht auf einen Kunden, sondern auf alle Käufer eines Backtags. Diese Serienwirkung — viele kleine und einzelne schwere Gesundheitsschäden aus derselben Ursache — bestimmt die Summenwahl. Der Sachwert des Ladens ist dagegen schnell beziffert. Im Zweifel gilt: die Personenschadenseite großzügiger auslegen als die Vitrine.
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