Mietrechtsschutz rückwirkend versichert
Rechtsschutz für Mieter rückwirkend bis zu 12 Monate versichern

Als Mieter stehen Sie oft vor Herausforderungen, die rechtliche Unterstützung erfordern können. Ob es um eine unrechtmäßige Mieterhöhung, die Rückzahlung der Kaution, eine Kündigung wegen Eigenbedarfs, Reparaturforderungen oder Streitigkeiten über Nebenkosten geht – diese Situationen können nicht nur belastend, sondern auch finanziell riskant sein. Unsere rechtliche Unterstützung bietet Ihnen eine Absicherung in diesen schwierigen Zeiten, selbst wenn Sie bisher keine Rechtsschutzversicherung hatten.

Besonders: Rückwirkende Hilfe bis zu 12 Monate. Verlässlich: Wir decken sowohl Ihre gerichtlichen als auch außergerichtlichen Anwaltsgebühren ab – und das durch sämtliche Instanzen, falls notwendig

Haben Sie einen aktuellen, rechtlichen Streitfall?

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Weitere Informationen

Häufig gestellte Fragen und Antworten

zum >   FAQ - Mietrechtsschutz

Unser Versicherungsschutz für Mieter steht Ihnen in folgenden Situationen ohne Wartezeit zur Seite:

Mieterhöhung:

 

Beabsichtigt Ihr Vermieter eine Mieterhöhung, kann er diese ohne Ihre Einwilligung lediglich durch ein Gerichtsverfahren realisieren. Das finanzielle Risiko für einen Vergleich oder einen Gerichtsprozess übernehmen wir.

Kautionsrückzahlung:

 

Falls Ihr Vermieter die Kaution einbehält, etwa unter dem Vorwand, Sie hätten die Nebenkosten nicht vollumfänglich beglichen oder die Wohnung beim Auszug beschädigt, stehen wir Ihnen zur Seite.

Eigenbedarfskündigung:

 

Plötzlich finden Sie sich mit einer Kündigung Ihrer Wohnung konfrontiert. In dieser Situation helfen wir Ihnen, Ihre rechtlichen Ansprüche geltend zu machen.

Reparaturen:

 

Ihr Vermieter fordert Schadenersatz, weil er Ihnen zur Last legt, die Mieträume nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben zu haben.

Rechtsschutz Mietkostenerhöhung

Nebenkosten:

Ihr Vermieter verlangt von Ihnen die Begleichung eines inkorrekten Nachzahlungsbetrags und fordert zukünftig höhere Vorauszahlungen. Alternativ weigert er sich, ein Guthaben aus den Nebenkosten an Sie auszuzahlen.

Beispiel-Fall
Nebenkostenabrechnung:

 

Das Ehepaar Müller lebt in einer 3-Zimmer Wohnung. Jedes Jahr erhalten sie ihre Nebenkostenabrechnung und normalerweise bekommen sie etwas Geld zurück. Dieses Jahr ist Frau Müller jedoch entsetzt, als sie den Brief öffnet: Sie müssen 800 Euro Nebenkosten nachzahlen und ihre monatlichen Vorauszahlungen sollen um 70 Euro steigen. Am nächsten Tag kontaktiert sie die Hausverwaltung und weist darauf hin, dass die angegebenen Zählernummern nicht mit denen in ihrer Wohnung übereinstimmen und dass mehr Zähler berechnet wurden, als vorhanden sind. 

Die Hausverwaltung zeigt sich unkooperativ und rät ihr, sich rechtlichen Beistand zu suchen. Da Herr und Frau Müller bisher nie rechtliche Probleme hatten, hatten sie nie eine Rechtsschutzversicherung in Erwägung gezogen.

Wenn auch Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden, kontaktieren Sie uns für professionelle Unterstützung um Ihre Angelegenheiten schnell und effektiv zu lösen.

Rückwirkender Mietrechtsschutz für Mieter

Kautionsrückzahlung:

Das Ehepaar Schmidt ist aufgrund ihres erwarteten Familienzuwachses aus ihrer 3-Zimmer-Mietswohnung in eine größere Wohnung umgezogen. Bei der Übergabe der alten Wohnung gab es keine Beanstandungen und die Nebenkostenabrechnung wurde bereits abgeschlossen.

Ein halbes Jahr später hat der Vermieter jedoch immer noch nicht die Kaution von 3.000 Euro zurückgezahlt und liefert auch keine Gründe dafür. Er ignoriert zudem alle Anrufe und Nachrichten des Ehepaars Schmidt. Deshalb entscheidet sich das Paar dazu, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sie haben jedoch keine Rechtsschutzversicherung, die sie in dieser Situation unterstützen könnte.

Wenn Sie ähnliche rechtliche Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.

Mietrecht: Kautionsrückzahlung - Abwehr Mieterhöhung

Abwehr Mieterhöhung:

Familie Petersen wohnt seit vielen Jahren in einem begehrten Stadtteil in einer ansprechenden Altbauwohnung. Mit ihrem Vermieter haben sie bislang stets ein harmonisches Verhältnis gehabt. Herr Petersen, der handwerklich versiert ist, nimmt kleine Reparaturen und Umbauten meist selbst vor. An einem sonnigen Freitag jedoch erreicht sie unangekündigt Post von ihrem Vermieter, der die Miete um 100 Euro monatlich anhebt. Familie Petersen ist von ihrem Vermieter enttäuscht und sieht die Mieterhöhung als unrechtmäßig an, weshalb sie diese nicht unterzeichnen. Ihre Versuche, das Problem direkt mit dem Vermieter zu klären, scheitern. Schließlich erhalten sie eine Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung. Da sie keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, ist es nun zu spät dafür. In dieser Situation kommt ihr Sohn Eddi von der Schule und berichtet, dass ein Schulkamerad von einer neuen Möglichkeit einer Rückwärtsversicherung erzählt hat. Daraufhin kontaktiert Herr Petersen umgehend einen Rechtsdienst, wo ihm ein versierter Fachanwalt für Mietrecht empfohlen wird.

Wenn Sie ähnliche rechtliche Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.

Mietrechtsschutz: Reparaturen - Schadenersatz

Reparaturen:

Herr Müller hat seine Mietwohnung fristgerecht zum 31.09 gekündigt, um mit seiner Lebensgefährtin in eine gemeinsame Wohnung zu ziehen.

Bei der Schlüsselübergabe konfrontiert ihn der Vermieter mit verschiedenen Schäden, die er nach Herrn Müllers Auszug entdeckt hat und fordert deshalb 2.000 Euro Schadenersatz. Herr Müller jedoch vertritt die Auffassung, dass diese Mängel bereits vor seinem Einzug vorhanden waren und sein früherer Vermieter somit keinen Anspruch auf Schadenersatz hat.

Da der Vermieter für keinerlei Diskussionen offen scheint, wendet sich Herr Müller an uns.

Wenn Sie ähnliche rechtliche Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.

Abwehr Eigenbedarfskündigung:

Dr. Alexander Meier lebt seit sechs Jahren zusammen mit seiner Familie in einer ansprechenden Mietwohnung im nördlichen Teil von Köln und zahlt eine Warmmiete von 900 Euro monatlich. Mit seiner Frau und ihren zwei Kindern schätzt er das wohnliche Umfeld sehr, vor allem wegen der Nähe zu hervorragenden Bildungseinrichtungen. Ihr Vermieter, Herr Jonas Weber, hat bislang ein ausgezeichnetes Verhältnis zu ihnen gepflegt, und es gab nie Grund zur Beanstandung. Umso überraschender kommt die plötzliche Kündigung wegen Eigenbedarfs durch Herrn Weber. Dieser begründet seinen Anspruch damit, dass seine Tochter bald ihr Studium an der Technischen Hochschule Köln beginnen wird und er die Wohnung für sie benötigt. Dr. Meier ist verblüfft und zweifelt die Rechtmäßigkeit dieser Kündigung an, insbesondere weil die 4-Zimmer-Wohnung für eine einzelne Studentin genutzt werden soll.

Wenn Sie ähnliche rechtliche Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.