FAQ privater Rechtsschutz
Fragen und Antworten rund um den privaten Rechtsschutz
Eine Rechtsschutzversicherung kann dich nicht vor allen Kosten bei Rechtsstreitigkeiten schützen. Alle Fälle, die bereits vor Beginn der Versicherung entstanden oder angestoßen wurden, sind nicht abgedeckt (ausgenommen Mietrechtsschutz und Verkehrsrechtsschutz). Weitere Fälle, bei denen eine Rechtsschutzversicherung keine Kosten übernimmt, sind:
- Vorsätzlich begangene Rechtsverstöße durch den Versicherten oder Mitversicherten
- Bestimmte Verfahrensarten, wie Fälle vor dem Verfassungsgericht oder internationalen Gerichtshöfen
- Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit spekulativen Kapitalanlagen
- Rechtsstreitigkeiten zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen (diese fallen unter eine Haftpflichtversicherung)
- Geldbußen und Geldstrafen
- Streitigkeiten beim Hausbau oder beim Kauf/Verkauf eines Baugrundstücks
Bei den meisten Versicherungen ist kein Rechtsschutz bei Scheidungen oder Erbstreitigkeiten gewährleistet. Einige Versicherungen bieten jedoch optionalen Schutz für diese Fälle, wie einen Erb-Rechtsschutz bis zu 10.000 Euro und einen Ehe-Rechtsschutz für Scheidungs- und Sorgerechtsstreitigkeiten.
Schließt du die Rechtsschutzversicherung als Single ab, sind neben dir auch deine Kinder mitversichert (einschließlich Adoptiv- und Stiefkinder). Dies gilt sogar über die Volljährigkeit hinaus, solange sie alleinstehend und noch nicht berufstätig sind.
Wenn du eine Rechtsschutzversicherung für deine Familie abschließt, sind neben dir und deinen Kindern auch folgende Personen mitversichert:
- Ehe- oder Lebenspartner
- Kinder deines Lebenspartners
- Alle im gleichen Haushalt lebenden, mit dir verwandten oder verschwägerten Personen, die an deinem Wohnsitz amtlich gemeldet sind. Dies gilt auch, wenn diese Personen in einer Einliegerwohnung in dem von dir selbst bewohnten Einfamilienhaus leben.
Ein Rechtsfall tritt ein, sobald ein versicherungsrechtlicher Schaden gemeldet wird und die relevanten Bedingungen des Versicherungsvertrags erfüllt sind. Es ist wichtig, den Vorfall unverzüglich bei deiner Rechtsschutzversicherung zu melden, um den Schutz in Anspruch nehmen zu können.
Beispiel: Anna kauft am 15. März 2024 online ein teures Gerät, das defekt geliefert wird. Der Verkäufer weigert sich, das Gerät zu reparieren oder zu ersetzen. Anna meldet den Vorfall am 1. April 2024 ihrer Rechtsschutzversicherung. Der 15. März 2024 gilt somit als Eintrittsdatum des Rechtsfalls.
Erweiterung für den Strafrechtsschutz: Beim Strafrechtsschutz gilt der Tag der offiziellen Ermittlungseinleitung als Eintrittsdatum des Rechtsfalls.
Beispiel: Peter fährt am 1. Mai 2024 einen Fußgänger an und ihm wird fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Zwei Wochen später, am 15. Mai 2024, wird er darüber informiert, dass ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet wurde. Der 15. Mai 2024 ist somit das Eintrittsdatum des Rechtsfalls im Rahmen des Strafrechtsschutzes.
Für die Bausteine unseres Rechtsschutzes gilt eine bestimmte Wartezeit von drei Monaten bis drei Jahren. Das bedeutet, dass du die jeweiligen Leistungen deines Privatrechtsschutzes erst nach Ablauf dieser Karenzzeit in Anspruch nehmen kannst.
Eine Wartezeit von drei Monaten gilt für:
- Arbeits-Rechtsschutz
- Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz bei Insolvenzverfahren von Arbeitgebern
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
- Rechtsschutz für einmalige Erschließungs- und Anliegerabgaben
- Rechtsschutz für Planfeststellungs- und Enteignungsverfahren
- Beratungs-Rechtsschutz bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
- Rechtsschutz für vorbereitende Tätigkeiten
Eine Wartezeit von sechs Monaten gilt für:
- Beitragsfreistellung
- Bauherren-Rechtsschutz
- Arbeitslosen-Schutz
- Vorsorge-Rechtsschutz
Eine Wartezeit von einem Jahr gilt für:
- Erb-Rechtsschutz
- Rechtsschutz in Unterhaltssachen
Eine Wartezeit von drei Jahren gilt für:
- Rechtsschutz in Ehesachen vor Gerichten
- Rechtsschutz im Verfahren über die Vergabe von Studienplätzen
Deine Sicherheit erhöhen und gleichzeitig Steuern sparen – das ist möglich! Denn die Beiträge für eine beruflich abgeschlossene Rechtsschutzversicherung, beispielsweise zum Schutz im Falle einer Kündigung, können steuerlich geltend gemacht werden. Trage dazu einfach den Betrag, der im letzten Jahr hierfür angefallen ist, in deiner Einkommensteuererklärung ein (dieser wird in den Versicherungsunterlagen separat aufgeführt).
Dass nur der Anteil deiner privaten Rechtsschutzversicherung, der auf den beruflichen Bereich entfällt, von der Steuer abgesetzt werden kann, geht auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 1997 zurück. Vor diesem Urteil wurde die arbeitsrechtliche Absicherung pauschal auf ein Drittel angesetzt. Heute muss jedoch in jedem Fall der genaue Anteil berechnet werden.
Ja, du kannst deinen Anwalt selbstverständlich frei wählen. Auf Wunsch empfehlen wir dir gerne einen Spezialisten aus unserem Netzwerk.
Benötigst du Unterstützung bei der Suche und Auswahl deines Anwalts? Kein Problem, wir helfen dir gerne, einen kompetenten Juristen zu finden. Über unser Anwalts-Netzwerk vermitteln wir dir unkompliziert und schnell den passenden Fachanwalt.