FAQ Manager-Rechtsschutz
1. Für wen ist der Manager-Rechtsschutz relevant?
Antwort: Ganz klar: Unsere Lösungen sind für jeden Chef, Entscheider und Manager im Unternehmen gedacht. Besonders wichtig sind unsere Bausteine Spezial-Strafrechtsschutz und Vermögensschaden-Rechtsschutz für Führungskräfte von Unternehmen, die als juristische Personen agieren, wie Geschäftsführer einer GmbH und Vorstandsmitglieder. Auch Mitglieder im Aufsichtsrat, Beirat und Verwaltungsrat sowie Prokuristen sollten sich absichern.
Unser Baustein Anstellungsvertrags-Rechtsschutz ist besonders empfehlenswert für gesetzliche Vertreter juristischer Personen mit Anstellungsvertrag, zum Beispiel Geschäftsführer einer GmbH sowie Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft, Europäischen Gesellschaft oder Genossenschaft.
2. Warum ist der Spezial-Straf-Rechtsschutz so wichtig?
Antwort: Da Sie in einer verantwortlichen Position tätig sind, benötigen Sie einen Straf-Rechtsschutz, der weit über die übliche Absicherung im Firmen-Rechtsschutz hinausgeht. Unser Spezial-Straf-Rechtsschutz bietet Ihnen als Führungskraft umfassenden Schutz. Dieser deckt auch Anschuldigungen ab, Verbrechen oder Vergehen vorsätzlich begangen zu haben. Versicherungsschutz besteht ebenfalls bei Vorwürfen von Ordnungswidrigkeiten sowie in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren. Im Falle einer Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat müssen jedoch bereits von uns geleistete Zahlungen zurückerstattet werden.
3. Wie kann der Vermögensschaden-Rechtsschutz helfen?
Antwort: Immer häufiger sollen gesetzliche Vertreter des Unternehmens für betriebliche Vermögensschäden haften. Solche Schadensersatzforderungen belaufen sich oft auf Hunderttausende. Sind die Ansprüche berechtigt, haften Sie mit Ihrem privaten Vermögen. Schützen Sie sich mit unserem Vermögensschaden-Rechtsschutz, der Ihnen wirksamen Kostenschutz für die Abwehr solcher Forderungen bietet – sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
4. Warum brauche ich überhaupt einen Anstellungsvertrags-Rechtsschutz – bin ich nicht schon über meinen Arbeits-Rechtsschutz versichert?
Antwort: Tatsächlich verhält es sich anders. Für Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstandsmitglieder sind rechtliche Streitigkeiten, die den Anstellungsvertrag betreffen, nicht durch die herkömmliche Arbeits-Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Dies liegt daran, dass sie keine Arbeitnehmer sind. Auch der gesetzliche Kündigungsschutz gilt für sie nicht. Wer keine einvernehmliche Lösung mit den Gesellschaftern oder Eigentümern findet, muss den Rechtsweg vor dem Zivilgericht beschreiten.
5. Wann greift der Manager-Rechtsschutz nicht?
Antwort: Mit unserem Spezial-Straf-Rechtsschutz sind Sie auch gegen den Vorwurf einer vorsätzlichen Straftat versichert, zum Beispiel Diebstahl, Betrug oder Beleidigung. Unser Versicherungsschutz greift jedoch nicht, wenn rechtskräftig festgestellt wird, dass Sie die Straftat vorsätzlich begangen haben. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, uns die Kosten zurückzuerstatten, die wir für Ihre Verteidigung aufgrund des Vorwurfs eines vorsätzlichen Verhaltens getragen haben.